Henker des Mittelaltersvon Kristian Büsch Gehängt, geköpft, aufs Rad geflochten – mittelalter- und frühneuzeitliche Gerichtsbarkeit war nicht eben zimperlich mit Delinquenten. Wer Glück hatte, kam mit Verstümmelung davon, doch schon für vergleichsweise leichte Vergehen wurde auch öffentlich gefoltert und getötet.
Übersicht:
Je nach Bedarf
Fast jedes größere Gemeinwesen unterhielt eine eigene Richtstätte, größere Städte und Zentren der Rechtsprechung hatten zumindest zwei. Diese Doppelstrategie hatte ganz pragmatische Hintergründe, schließlich gab es unterschiedliche Methoden, Missetäter aus dem Leben zu befördern. Die Hinrichtungsart richtete sich dabei vor allem nach der Art des Vergehens.
Zumindest zwei verschiedene Formen von Richtstätten lassen sich archäologisch gut fassen. Sehr häufig finden sich die so genannten Rabensteine. In den rondellartigen Anlagen wurden Delinquenten vornehmlich mit Schwert oder Beil gerichtet. Dekapitation galt als humane Form der Hinrichtung, denn wenigstens erwartete das Opfer ein schneller Tod. Für schwerere Vergehen konnte man mit einer so "milden" Behandlung natürlich nicht rechnen.
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