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Siemens-AUB-Prozess: Verteidiger wollen Freispruch

Nürnberg (dpa) - Auf Freispruch sowie eineinhalb Jahre Haft haben die Verteidiger im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen von Siemens an die Arbeitnehmerorganisation AUB plädiert.


Der frühere Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer. (mehr...)

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19. November 2008 16:02 Uhr

Die Gelder seien in der Zentralen Finanzabteilung des Elektrokonzerns unter Wissen der jeweiligen Finanzvorstände verbucht worden, sagte Martin Reymann-Brauer, Anwalt des ehemaligen Siemens-Zentralvorstands Johannes Feldmayer am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Feldmayer, für den er Freispruch forderte, habe als damaliger Bereichsvorstand «keinerlei, aber auch keinerlei Anlass (gehabt), an der steuerlichen Korrektheit der Zahlungen zu zweifeln».

Auch die Verteidiger des mitangeklagten früheren AUB- Bundesvorsitzenden Wilhelm Schelsky betonten, dass die oberste Führungsebene des Konzerns in die Vorgänge eingeweiht war. «Hier liegt nicht die singuläre Entscheidung eines Mutigen vor, sondern ein Gesamtvorstandswille», sagte Jürgen Lubojanski über den von Feldmayer unterzeichneten Rahmenvertrag aus dem Jahr 2001. Reymann-Brauer betonte, Feldmayer habe damit nur die Praxis der jahrzehntelangen Zusammenarbeit mit Schelsky fortgesetzt. Die Verteidigung von Schelsky, der bereits 21 Monate in U-Haft sitzt, plädierte auf eineinhalb Jahre Haft.

Das Urteil soll am kommenden Montag (24. November) gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, die AUB mit mehr als 30 Millionen Euro als Gegenmacht zur IG Metall im Siemenskonzern aufgebaut zu haben. Der 52-jährige Feldmayer muss sich deshalb wegen Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Schelsky wird neben Beihilfe zur Untreue mehrfache Steuerhinterziehung sowie Betrug vorgeworfen, weil er die Siemens-Gelder auch für private Zwecke und Sportförderung ausgab. Die Angeklagten sollen nach dem Willen der Anklage für dreieinhalb und sechs Jahre in Haft.

Durch die Unterstützung der AUB hätten sich für die Siemens AG verschiedene Vorteile ergeben, argumentierte Feldmayers Verteidiger Hans Kudlich. «Vorteile, die in ihrer Summe (...) sicherlich die Zahlungen, die an Herrn Schelsky geleistet worden sind, mehr als kompensiert haben.» Die Verteidigung rechnet trotz eines entsprechenden Plädoyers nicht mit einem Freispruch und setzt auf eine Bewährungsstrafe für Schelsky.

Dieser hatte bereits zu Beginn des Prozesses Ende September eingeräumt, als Privatperson Steuern hinterzogen zu haben. «In den Kernbereichen jedoch, nämlich dem Vorwurf der Untreue und des Betrugs, kann der Antrag nicht anders lauten als meinen Mandanten freizusprechen», plädierte Lubojanski. Siemens habe für die Zahlungen stets eine Gegenleistung erhalten. Schelsky wiederum habe bei der Verwendung der Gelder freie Hand gehabt und sich deshalb etwa für das Sponsoring von Vereinen nicht rechtfertigen müssen.

Lubojanski gab zu bedenken, dass niemals eine Betriebsratswahl beeinflusst und damit nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen worden sei. Schelsky sei von allen Vorwürfen, die über die private Steuerhinterziehung hinausgehen, freizusprechen. Für die Untersuchungshaft von 21 Monaten müsse der 60-Jährige entschädigt werden. Im Falle einer längeren Gefängnisstrafe solle der Haftbefehl bis zum Einspruch vor dem Bundesgerichtshof außer Kraft gesetzt werden.

Quelle: dpa-info.com GmbH

 
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