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Rückschlag für Gaskunden vor dem BGH

Karlsruhe (dpa) - Gaskunden können gestiegene Tarife auch in Zukunft nur eingeschränkt von einem Gericht auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen.


Das Gericht bestätigte sein Grundsatzurteil vom Juni 2007 und lehnte eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises erneut ab. (mehr...)

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19. November 2008 16:53 Uhr

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Verbraucher zwar die einzelnen Erhöhungsschritte vor Gericht angreifen, nicht aber den gesamten Gaspreis. Zudem müssen Gasversorger nicht ihre Kalkulation offenlegen, um Preiserhöhungen zu begründen, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Damit dürfen die Versorgungsunternehmen die Tarife für ihre Kunden erhöhen, wenn ihre eigenen Bezugskosten gestiegen sind.

Das Gericht bestätigte sein Grundsatzurteil vom Juni 2007 und lehnte eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises auf seine «Billigkeit» erneut ab. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Wolfgang Ball hat der Gesetzgeber einer staatlichen Gaspreiskontrolle ausdrücklich eine Absage erteilt und setzt stattdessen auf eine verschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu stärken. Die Zivilgerichte seien damit nicht für eine umfassende Überprüfung der Tarife legitimiert, sagte er bei der Urteilsverkündung. (Az: VIII ZR 138/07 vom 19. November 2008)

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Verbrauchers gegen Preisanhebungen der Stadtwerke Dinslaken in den Jahren 2005 und 2006. Der Kläger wandte sich gegen mehrere Erhöhungen von zunächst 3,05 Cent auf zuletzt 4,25 Cent je Kilowattstunde. Der BGH hob ein Urteil des Landgericht Duisburg auf, das eine weitergehende Überprüfung der Tarife für zulässig gehalten hatte und deshalb die Stadtwerke zur Vorlage ihrer Bezugsverträge verpflichten wollte. Der BGH lehnte dies ab: Das Unternehmen habe ein «verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten». Das Landgericht muss nun erneut verhandeln.

Nach Einschätzung des Bundesverband der Verbraucherzentralen ist nach dem Urteil die Politik am Zug. «Die Politik muss dafür sorgen, dass der Wettbewerb endlich funktioniert», sagte der Energieexperte Holger Krawinkel der Deutschen Presse-Agentur dpa in Karlsruhe. Der Zugang zum Gasmarkt für neue Anbieter müsse erleichtert werden. Auch der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) forderte bessere Bedingungen für einen fairen Wettbewerb. Aus Sicht des Verbraucherportals Verivox haben sich die Voraussetzungen für die Kunden inzwischen verbessert, den Anbieter zu wechseln.

Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp setzt auf den Markt. Der Weg über die Gerichte könne ohnehin nie zu «angemessenen» Preisen führen. «Das kann nur der Wettbewerb leisten, er ist der beste Preiskontrolleur.»

Der Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Schutz von Betriebsgeheimnissen. Gasversorger stünden zunehmend im Wettbewerb, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Martin Weyand. «Deshalb ist es richtigerweise nicht zumutbar, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gegenüber Dritten offenzulegen sind.»

Nach den Worten des BGH kann der Gasversorger vor Gericht die Angemessenheit seiner Tariferhöhung beispielsweise durch Zeugen belegen; die Verträge mit seinen eigenen Lieferanten muss er im Normalfall nicht vorlegen. Sollte im Prozess ein Gutachten mit Geschäftsdaten notwendig werden, könne die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Unbillig, so der BGH weiter, könnte eine Anhebung beispielsweise dann sein, wenn der Gasversorger Preiserhöhungsklauseln seines Lieferanten allein deshalb akzeptiert hat, weil er sie an seine Kunden weitergeben kann. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keine Anhaltspunkte.

Quelle: dpa-info.com GmbH

7 Leser-Kommentare zu diesem Artikel (alle Kommentare ansehen)
versuchen autarker zu werden! (3 Antworten)
na klar wäre das ne möglichkeit für einige. und ich weiss, dass sich schon viele mit pullover und einraumheizen über die wintermonate retten... Zitatantwort | antworten
filli3
19.11.2008 22:50
Ja, klar (0 Antworten)
Die Gasröhre ist zu teuer, entweder verzichten oder blättern und aber dann ohne Ende.Wer sonst soll der Schröder Gasröhre bezahlen.Die Russen,... Zitatantwort | antworten
gigabajt
19.11.2008 17:44
Abzocke (1 Antwort)
Ganz genau, Sylvia. Aber das fällt anscheinend den wenigsten auf! Wenn schon im letzten Jahr der vorsitzende Richter Ball bei der Energie-Lobby... Zitatantwort | antworten
FrankderGerechte
19.11.2008 10:54
 
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