Gericht: Land Hessen darf Wasserpreise regulierenFrankfurt/Main (dpa) - Im Kampf gegen überhöhte Wasserpreise hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Das Gericht sprach bundesweit erstmals einer Landeskartellbehörde das Recht zu, die Wasserpreise der regionalen Versorgungsunternehmen zu kontrollieren.![]() Wasser aus dem Hahn. Das Land Hessen darf nach einem Gerichtsbeschluss Versorger zu Preissenkungen beim Wasser zwingen. (mehr...) ©dpa-info.com GmbH Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) begrüßte das Urteil als «großen Sieg für die Verbraucher». Die Entscheidung gegen den Missbrauch von Monopolen werde bundesweite Konsequenzen haben. «Wo kein Wettbewerb möglich ist, muss der Staat dafür sorgen, dass die Versorger die Verbraucher nicht mit überhöhten Preisen überziehen.» Das OLG bestätigte eine Verfügung Rhiels gegen das Wetzlarer Unternehmen enwag, das seinen Wasserpreis um knapp 30 Prozent senken soll (Az.: 11 W 23/07). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, zumal die enwag umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ankündigte. Nach Auffassung des Gerichts muss die Preisgestaltung für Wasser ähnlich behandelt werden wie bei Gas und Strom. «Wir haben es mit Monopolen zu tun», erklärte der Richter. Eine Durchleitung von Wassermengen im Auftrag etwaiger Konkurrenten sei nicht möglich. Das Frankfurter Gericht stellte fest, dass der kleine mittelhessische Versorger mit mehr als 12 000 Hausanschlüssen in seinem Gebietsmonopol seit Jahren überhöhte Preise verlangt hat. Die Kartellbehörde hatte von dem Unternehmen verlangt, den Preis für einen Kubikmeter Wasser in einem bestimmten Typfall von 2,52 Euro auf 1,66 Euro zu senken. Die Verbraucherzentrale Hessen bewertete den OLG-Beschluss als «Etappensieg für den Verbraucherschutz». Konsumenten könnten nun auf mehr Preistransparenz im Wassermarkt hoffen. Verbraucher hätten wegen der Gebietsmonopole aber keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Mit der bundesweit bedeutenden Entscheidung des OLG sei klar, dass die Wasserpreise auch für zurückliegende Zeiträume gesenkt werden müssten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warf der Kartellbehörden hingegen vor, beim Wasser zu einseitig auf den Preis zu achten. «Die alleinige Fokussierung auf den Preis vernachlässigt die Aspekte der Qualität und Versorgungssicherheit», sagte eine Verbandssprecherin in Berlin. Die großen Preisunterschiede erklärten sich aus den unterschiedlichen Bedingungen, unter denen die einzelnen Versorger ihr Wasser gewönnen und verteilten. «Wasser ist in Deutschland nicht zu teuer. Darauf achten schon die Kommunen, dass ihre Bürger nicht über Gebühr belastet werden.» Die enwag kündigte an, die defizitäre Wasserversorgung wieder an die Kommune zurückgeben zu wollen. Damit falle man nicht mehr unter die Kontrolle der Landeskartellbehörde, sagte enwag-Geschäftsführer Wolfgang Schuch der Deutschen Presse-Agentur dpa. Den Kunden drohen dann höhere Kosten. Zwei Millionen Euro Verlust pro Jahr könne sich das Unternehmen auf Dauer nicht leisten. Das OLG hatte in seiner Begründung erklärt, dass sich im Kartellverfahren die Beweislast umkehre, falls das betroffene Unternehmen höheren Aufwand geltend machen wolle. Der Versorger müsse dann die höheren Kosten im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen begründen, was im konkreten Fall nicht ausreichend geschehen sei. Quelle: dpa-info.com GmbH
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