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Karlsruhe kippt paradoxe Wahlrechtsklausel

Karlsruhe (dpa) - Die gesetzliche Grundlage für Bundestagswahlen muss bis Mitte 2011 geändert werden. Grund für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist eine ungerechte Klausel.


Eine Karte des Dresdner Wahlkreises 160 mit einem Stimmzettel für die Nachwahl zur Bundestagswahl 2005. (mehr...)

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03. Juli 2008 17:40 Uhr

Sie kann dazu führen, dass eine Partei durch einen Stimmengewinn unter dem Strich einen Abgeordnetensitz einbüßt - aus Sicht der Karlsruher Richter eine Verletzung der Wahlgleichheit. Damit erklärte das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Geschichte eine Bestimmung im Wahlrecht für verfassungswidrig.

Der Zweite Senat gab der Beschwerde zweier Bürger gegen die Bundestagswahl 2005 statt. Deren Ergebnis - ein knapper Vorsprung der Union vor der SPD - bleibt aber voll gültig. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber bis zur übernächsten Wahl Zeit. Bei der nächsten Bundestagswahl im September 2009 darf noch nach den alten Vorschriften gewählt werden. (Az: 2 BvC 1/07 u. 7/07 vom 3. Juli 2008)

Auslöser des paradoxen Effekts sind die sogenannten Überhangmandate, die anfallen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direkt- als Listenmandate erzielt. Die beanstandete Regelung hatte bei einer Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden eine Rolle gespielt hatte. Dort führte sie dazu, dass die CDU durch weniger Zweitstimmen einen Sitz mehr bekam. Ein höherer Wählerzuspruch hätte in Sachsen selbst nichts gebracht, weil die CDU dort durch mehrere Überhangmandate ihre Sitze bereits sicher hatte. Durch die Verrechnung mit anderen Landeslisten hätte aber ein Ergebnis von mehr als gut 41 000 Stimmen bundesweit einen Mandatsverlust zur Folge gehabt.

Nach den Worten des Zweiten Senats unter Vorsitz des neuen Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle führt die Klausel zu «willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung widersinnig erscheinen». Im Normalfall sei der Effekt nicht vorhersehbar. «Auch wenn der Wähler glaubt, mit seiner Stimme eine Partei zu unterstützen, kann das gegenwärtige Berechnungsverfahren dazu führen, dass genau das Gegenteil bewirkt wird.»

Unklar ist, welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden. Eine Schaffung von Ausgleichsmandaten, die der Grünen-Politiker Volker Beck am Donnerstag zur Diskussion stellte, lehnte der CDU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl ab. Würden Übergangmandate durch Ausgleichssitze kompensiert, dann würde der Bundestag weiter aufgebläht. Klaus Uwe Benneter (SPD) regte die Schaffung bundesweiter Listen oder Listenverbindungen an. Ernst Burgbacher (FDP) und Wolfgang Neskovic (Linke) plädierten dafür, Überhangmandate zurückzudrängen oder ganz auszuschließen.

Bei der beanstandeten Vorschrift handelt es sich dem Gericht zufolge nicht etwa um eine seltene Ausnahme, sondern um ein Phänomen, das unmittelbar mit der Entstehung von Überhangmandaten zusammenhängt. Bremen ist laut Gericht regelmäßig vom «negativen Stimmengewicht» betroffen. Dieser Effekt hat sich nach den Worten der Richter auch auf die Zusammensetzung des aktuellen Bundestags ausgewirkt.

Der Berliner Rechtsprofessor Hans Meyer, der die Beschwerdeführer vertrat, hält es aber für ausgeschlossen, dass mit einem verfassungsgemäßen Wahlrecht Gerhard Schröder (SPD) immer noch Kanzler wäre. «Das Verhältnis ist gleichgeblieben», sagte er.

Dem Gericht zufolge hat der Bundestag bei einer Neuregelung mehrere Möglichkeiten: Beispielsweise kann er das Entstehen von Überhangmandaten unterbinden oder den Modus bei der Verrechnung von Direkt- und Listenmandaten ändern.

Quelle: dpa-info.com GmbH

6 Leser-Kommentare zu diesem Artikel (alle Kommentare ansehen)
Neues Wahlrecht keine Hilfe (0 Antworten)
Änderungen des Wahlrechts können auch nicht mehr helfen um den Niedergang des demokratischen Systems aufzuhalten. Im Gegenteil.Bei ungeschickter... Zitatantwort | antworten
freddie8
07.07.2008 22:37
Ein neues Wahlrecht.... (1 Antwort)
hoffentlich nicht Zitatantwort | antworten
zicke232
04.07.2008 07:28
Zensur (0 Antworten)
Freenet zensiert Meinungen.....Und ich halte die Zurückhaltung der Änderung für ein Versuch dies auszunutzen wies gebruacht wird. Wenn doch wieder... Zitatantwort | antworten
Thormen
03.07.2008 21:18
Blindgänger (0 Antworten)
Das ist nichts Neues, unsere Politiker verstoßen doch laufendgegen die Verfassung. Zitatantwort | antworten
d.wolf_wll
03.07.2008 20:36
bis 2011 (0 Antworten)
das ist doch lachhaft - 1. solch eine Klausel dürfte schon mal nicht machbar sein - das hätte schon bei der Änderung des Gesetzes unterbunden werden... Zitatantwort | antworten
werb.stier52
03.07.2008 18:58
 
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