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Quellensteuer: Keine Chance für Steuerflüchtlinge

 (22.08.2008)

von Fritjof Stielow

Abgeltungssteuer in Deutschland, Quellensteuer im Ausland: Steuerschlupflöcher werden in Europa systematisch gestopft. Zugleich wird das Bankgeheimnis immer weiter ausgehöhlt.



© gettyimages
Übersicht:
  • Quellensteuer: Keine Chance für Steuerflüchtlinge
  • Bei Steuerhinterziehung ertappt

  • Ganz Deutschland wartet auf die Abgeltungssteuer. Danach sollen ab 2009 alle Kapitalerträge und Spekulationsgewinne einheitlich mit 25% Steuern belegt werden. Nur wessen persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25% ist, kann sich per Steuererklärung einen Teil der Steuer erstatten lassen.

    Sein Geld in anderen EU-Staaten unter zu bringen, und so vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen macht keinen Sinn. Seit 2005 gilt die EU-Zinssteuer. Die EU-Staaten tauschen seitdem die Finanz-Daten der Anleger aus. Übergangsfristen gelten nur für Österreich, Belgien und Luxemburg. Zinsen werden hier seit 2008 mit mindestens 20% und ab 1. Januar 2011 mindestens 35% versteuert, ohne den Behörden der Herkunftsländer die Identität der Anleger mitzuteilen. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen sind an das Land abzuführen, in dem der Sparer steuerpflichtig ist. Ähnlich wird auch in der Schweiz verfahren.

    Wichtig: Die EU-Zinssteuer gilt nur für Zinsen, z.B. aus Spareinlagen, festverzinslichen Wertpapieren oder Rentenfonds. Keine Steuer wird erhoben auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Optionen und Finanz-Innovationen. Auch Gewinne aus Fonds mit niedrigen Anteilen an festverzinslichen Wertpapieren (weniger als 40%) werden nicht besteuert. Die Steuer greift nur bei Zahlungen an Privatpersonen. Stiftungen wie im Fall Zumwinkel sind nach derzeitigem Stand ausgenommen. Dennoch müssen die Anleger die Gewinne im Heimatland angeben.

    Die Quellensteuer wird direkt von den Banken an die Finanzämter des jeweiligen Landes abgeführt. Die verbleibenden Erträge muss der Bankkunde in seinem Heimatland aber weiterhin in der Steuererklärung angeben und mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Im Unterschied zur geplanten Abgeltungssteuer kann die im Ausland erhobene Quellensteuer nicht auf einen möglicherweise niedrigeren persönlichen Steuersätzen reduziert werden.

    Im Einzelfall möglich ist eine Verrechnung der ausländischen und deutschen Ertragssteuer, aber nur, wenn ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Dies sollte von einem Steuerberater geprüft werden.

    Wer in Deutschland seine Kapitalerträge nicht angibt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses sorgt dafür, dass Finanzämter alle Daten sichten können. Beim Bundesamt für Finanzen (BAFIN) laufen die Kontostammdaten aller in Deutschland registrierten Konten und Depots zusammen. Dort können praktisch alle deutschen Behörden die so genannten Kontostammdaten abfragen. Dazu gehören vor allem Finanzämter, Sozial- und Wohnungsämter, Arbeitsagenturen, Familienkassen, BaföG-Ämter, Gerichte und natürlich die Staatsanwaltschaft und Polizei. Der Fall Liechtenstein zeigte darüber hinaus, das deutsche Behörden mitunter auch Kenntnisse über vermeintlich sichere Konten im Ausland erlangen können.

    Was darf abgefragt werden?

    Zunächst dürfen nur die Kontostammdaten abgefragt werden, also Name, Geburtsdatum, Adresse, Verfügungsberechtigte und Einrichtungs- bzw. Auflösungstag des Kontos. Über diese Abfrage wird der Bankkunde erst im Nachhinein informiert werden. Ergibt sich ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere Straftaten kann die ermittelnde Behörde den Kontoinhaber zur freiwilligen Auskunft über bestimmte Kontobewegungen auffordern. Wird die Auskunft nicht erbracht und besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Straftat, kann die Behörde die Kontostände und Kontobewegungen abfragen.
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    Kommentare:
    "Na dann halt wie zu Ur-Großmutters Zeiten" (3 Antworten) power.info,
    28.08.2008 15:34
    Das was hier einige Vergessen ist, wenn jemand das Geld vor anderen absichtlich versteckt und dann Sozialleistung beantragt. Dann von Zinsen des Geldes und Staatlich gezahlten beträgen, wird sich...
    Zitatantwort »   antworten »

    was ist hier los????? (5 Antworten) Nixda,
    26.08.2008 23:13
    <<< Besser im Ausland Quellensteuer zahlen (nur auf die Zinsen) als sich später seine Ersparnisse (das gesammte Gesparte)auf die Rente, wenn es denn noch Eine gibt, oder das Arbeitslosengeld...
    Zitatantwort »   antworten »

    Steuerlöcher (0 Antworten) nemo32,
    23.08.2008 14:32
    ..da kann ich nur lachen, es gibt noch soooo viele Möglichkeiten, die Überwacher schlafen..
    Zitatantwort »   antworten »

    Nachrichtenspezies (0 Antworten) sylvio.arndt,
    25.01.2008 10:22
    Der Artikel ist allein von Rechtschreibung und Grammatik dermaßen schlecht geschrieben (und hingeschludert), dass ich nicht einmal ansatzweise über ihn inhaltlich nachdenken würde.
    Zitatantwort »   antworten »

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