Alle Bürger erhalten lebenslang gültige Steuer-NummerZum 1. August 2008 wurde mit der Einführung einer neuen Steuernummer begonnen. Mit dieser einheitlichen ID will die Bundesregierung Bürger und Beamte von lästiger Bürokratie befreien. Kritiker sehen hierin allerdings einen entscheidenden Schritt zum gläsernen Steuerzahler.
Übersicht:
Seit dem 1. August haben die Finanzämter begonnen, die Unterlagen für die neue lebenslang gültige Lohnsteuernummer an die Bürger zu verschicken. Die neue Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist unveränderlich mit der jeweiligen Person verknüpft. Sie wird künftig mit der Geburt vergeben und gilt dann 20 Jahre über den Tod des Steuerzahlers hinaus.
Vereilung neuer Steuernummern läuft Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden täglich bis zu eine Million Briefe mit der Steuer-ID verschickt. Zuvor wurden von den cirka 5.300 Meldeämter die Daten der bei ihnen mit Hauptwohnsitz registrierten Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn übermittelt. Dort erfolgte ein aufwendiger Datenabgleich, um Dubletten und Karteileichen zu erkennen und zu entfernen. Bis Jahresende soll dann jeder der rund 80 Millionen Bundesbürger seine elfstellige Nummer haben. Nach der Vergabe der Steuernummern wird es noch einen zwei bis drei Jahre langen Übergangszeitraum geben, in dem die alte und die neue Steuernummer parallel angegeben werden müssen. Während dieser Zeit soll die neue ID-Nummer in die Besteuerungsverfahren der einzelnen Finanzbehörden integriert werden. Wenn das System für die Bürger funktioniert, sollen auch Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer bekommen. Keine Steuernummer für alles Mit der Einführung der einheitlichen Steuer-ID will die Bundesregierung Bürger und Beamte von lästiger Bürokratie befreien. So mussten Behörden bisher neben der Lohnsteuernummer weitere Nummern anlegen, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Zudem zieht bisher etwa ein Umzug eine Änderung der Einkommenssteuer-Nummer nach sich. Für weitere Steuerarten (wie Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer) werden allerdings weiterhin ausschließlich die bisherigen Steuernummern verwendet.
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