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EU-Kommissar fordert Verlängerung des Urheberrechtsschutzes

 (13.03.2008)

50 Jahre - immerhin ein halbes Jahrhundert - ist eine lange Zeit. Allerdings hat die Musikindustrie ein etwas anderes Zeitempfinden, denn nach 50 Jahren laufen die Leistungsschutzrechte an Musikstücken ab. Und deshalb möchte sie ihre Ansprüche auf 95 Jahre verlängern lassen - nur zu unser aller Wohl und zum Wohle der Künstler, versteht sich.



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von Rainer Mersmann

In den EU-Staaten erlischt das Leistungsschutzrecht 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung eines Musiktitels. Bereits jetzt dürfen Titel aus der Rock 'n' Roll-Ära wie Bill Haleys "Rock Around the Clock" von 1954 oder Elvis Presleys "Heartbreak Hotel" von 1956 frei getauscht oder heruntergeladen werden.

Im nächsten Jahr enden die Rechte der Musikindustrie an "Time Out" von Dave Brubeck mit dem wohl berühmtesten Jazzstück aller Zeiten: "Take Five". 2012 ist es dann für den ersten Beatles-Songs soweit: "Love Me Do" und ab März 2013 darf dann die komplette LP "Please, Please Me" ungestraft kopiert, ins Netz gestellt oder heruntergeladen werden. Im gleichen Jahr erwischt es auch die Rolling Stones: "I Wanna Be Your Man" und ein Jahr später: "It's All Over Now" oder "As Tears Go By" sowie das erste Studioalbum "The Rolling Stones".

Wohlgemerkt, es geht hier nicht um das Urheberrecht, wie die Musikindustrie suggerieren möchte, und wie es in einigen Medien fälschlicherweise dargestellt wird. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Song-Schreibers. Wer also den Freizeit-Elvis macht, zahlt noch bis 2047 an die Gema, die die Tantiemen an die Presley-Erben verteilt. Davon profitiert allerdings die Musikindustrie nicht mehr.

"Rente" für Studio-Musiker
"Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt ist, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießt." erklärte der Binnenmarktkommissar der EU, Charlie McCreevy. Aber der Gesetzgeber kennt triftige Gründe - der schätzt nämlich die schöpferische Leistung eines Komponisten höher ein als die Leistung desjenigen, der das Liedchen nachträllert.
McCreevy sorgt sich nicht um Sänger wie Cliff Richards oder Charles Aznavour, sondern um die zahlreichen namenlosen Studio-Musiker, die ihre Rente aus den Tantiemen der Leistungsschutzrechte beziehen. Das sind auch die Argumente der Plattenlabel, die da bei McCreevy wohl hervorragende Lobby-Arbeit geleistet haben. Von den Einnahmen aus der anvisierten, um 45 Jahre verlängerten Laufzeit, so McCreevy, sollen 20 Prozent in einen Fond zur Unterstützung eben dieser Musiker fließen. Über das, was mit den restlichen 80 Prozent passieren soll, schweigt er sich allerdings aus.


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2013 laufen die Rechte für Songs der Beatles und Rolling Stones ab
Lupe2013 laufen die Rechte für Songs der Beatles und Rolling Stones ab

Absage aus Großbritannien
Bereits im Dezember 2006 hatte der Verband der britischen Musikindustrie (BPI) einen Vorstoß unternommen, die Schutzfrist auf 95 Jahre verlängern zu lassen. In der "Financial Times" schaltete sie eine Anzeige, in der sich 4000 Künstler für eine Verlängerung der Frist aussprachen. Darunter auch Freddie Garrity, der sieben Monate vor der Zeitungsanzeige verstarb und Lonnie Donegan (gestorben 2002). Creative-Commons-Vorkämpfer Lexikon Lawrence Lessig erklärte daraufhin, er müsse sich wegen seiner ablehnenden Haltung zu einer Ausweitung der Rechte bei der Musikindustrie entschuldigen: "Wenn Künstler nach ihrem Tod eine Petition unterzeichnen könnten, sei es natürlich nicht ausgeschlossen, dass sie auch in 50 Jahren noch neue Stücke aufnehmen."

Trotz der Befürwortung des Parlamentsausschusses für Kultur, Medien und Sport entschied die britische Regierung im Juli 2007 gegen eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ein von der Regierung in Auftrag gegebener Report, der zu dem Schluss kam, dass eine solche Verlängerung nur zu höheren Kosten führen würde und der Mehrzahl der Künstler nichts bringe, sondern nur die Pfründe der Medienkonzerne schütze.

Es regt sich Widerstand
In Großbritannien hat die Musikindustrie verloren, in Brüssel geht die Lobbyarbeit weiter. Und wenn es wie in den USA nicht zu 95 Jahren reicht, dann wenigstens zu 70 Jahren, wie in Australien. Aber es regt sich Widerstand. Unter der Bezeichnung "Sound Copyright" (externer Link) haben sich verschiedene Organisationen, darunter die EFF (externer Link) und die Open Rights Group (externer Link) zusammengeschlossen, um mit einer Petition an die EU einer Ausweitung der Schutzrechte entgegenzutreten. 4000 Künstler (die bereits verstorbenen eingerechnet) hatte die Musikindustrie in Großbritannien aufgeboten, Sound Copyright - erst Ende Februar gegründet - hat in nur zwei Wochen das doppelte an Unterschriften bekommen.

Kommentare:
(2 Antworten) esel16,
15.03.2008 22:16
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Frage (1 Antwort) gabriel.loska,
15.03.2008 00:01
Nein, das kann nicht sein. Denn kein Recht kann rückwirkend gelten, also die bis jetzt entstandenen Werke der Künstler, vor allem Musiker können nicht rückwirkend so lange geschützt werden. Genauso...
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Das ist lächerlich (0 Antworten) gabriel.loska,
14.03.2008 23:53
Das produktive Alter eines Künstlers liegt durschnittlich zwischen dem 18. und 70. Wie lange müsste ein Künstler also leben, um noch Früchte von seiner Arbeit zu ernten? Das selbe gilt für seine...
Zitatantwort »   antworten »

Zur Kasse bitten! (2 Antworten) kk3000,
14.03.2008 18:55
Also, ich finde es ist schon OK, wenn Musikstuecke mit Urheberrecht und co. versehen werden, aber 45 weitere Jahre zum Wohle der Musiker??? Das muesste mir erstmal jemand erklaeren. Es macht doch...
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