EU-Kommissar fordert Verlängerung des Urheberrechtsschutzes(13.03.2008)50 Jahre - immerhin ein halbes Jahrhundert - ist eine lange Zeit. Allerdings hat die Musikindustrie ein etwas anderes Zeitempfinden, denn nach 50 Jahren laufen die Leistungsschutzrechte an Musikstücken ab. Und deshalb möchte sie ihre Ansprüche auf 95 Jahre verlängern lassen - nur zu unser aller Wohl und zum Wohle der Künstler, versteht sich.von Rainer Mersmann In den EU-Staaten erlischt das Leistungsschutzrecht 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung eines Musiktitels. Bereits jetzt dürfen Titel aus der Rock 'n' Roll-Ära wie Bill Haleys "Rock Around the Clock" von 1954 oder Elvis Presleys "Heartbreak Hotel" von 1956 frei getauscht oder heruntergeladen werden. Im nächsten Jahr enden die Rechte der Musikindustrie an "Time Out" von Dave Brubeck mit dem wohl berühmtesten Jazzstück aller Zeiten: "Take Five". 2012 ist es dann für den ersten Beatles-Songs soweit: "Love Me Do" und ab März 2013 darf dann die komplette LP "Please, Please Me" ungestraft kopiert, ins Netz gestellt oder heruntergeladen werden. Im gleichen Jahr erwischt es auch die Rolling Stones: "I Wanna Be Your Man" und ein Jahr später: "It's All Over Now" oder "As Tears Go By" sowie das erste Studioalbum "The Rolling Stones". Wohlgemerkt, es geht hier nicht um das Urheberrecht, wie die Musikindustrie suggerieren möchte, und wie es in einigen Medien fälschlicherweise dargestellt wird. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Song-Schreibers. Wer also den Freizeit-Elvis macht, zahlt noch bis 2047 an die Gema, die die Tantiemen an die Presley-Erben verteilt. Davon profitiert allerdings die Musikindustrie nicht mehr. "Rente" für Studio-Musiker
Mehr Artikel
Bereits im Dezember 2006 hatte der Verband der britischen Musikindustrie (BPI) einen Vorstoß unternommen, die Schutzfrist auf 95 Jahre verlängern zu lassen. In der "Financial Times" schaltete sie eine Anzeige, in der sich 4000 Künstler für eine Verlängerung der Frist aussprachen. Darunter auch Freddie Garrity, der sieben Monate vor der Zeitungsanzeige verstarb und Lonnie Donegan (gestorben 2002). Creative-Commons-Vorkämpfer Lexikon Lawrence Lessig erklärte daraufhin, er müsse sich wegen seiner ablehnenden Haltung zu einer Ausweitung der Rechte bei der Musikindustrie entschuldigen: "Wenn Künstler nach ihrem Tod eine Petition unterzeichnen könnten, sei es natürlich nicht ausgeschlossen, dass sie auch in 50 Jahren noch neue Stücke aufnehmen." Trotz der Befürwortung des Parlamentsausschusses für Kultur, Medien und Sport entschied die britische Regierung im Juli 2007 gegen eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ein von der Regierung in Auftrag gegebener Report, der zu dem Schluss kam, dass eine solche Verlängerung nur zu höheren Kosten führen würde und der Mehrzahl der Künstler nichts bringe, sondern nur die Pfründe der Medienkonzerne schütze. Es regt sich Widerstand
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||